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Pastoralverbund
Dortmund Mitte-Ost

Gabelsbergerstr. 32
44141 Dortmund
0231 / 96 76 60 25
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Pastoralkonzept

Details

 

2.1. Optionen unseres Handelns

a. Gottesdienstangebote b. Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten c. Förderung und Vernetzung der Gruppen, Verbände und Initiativen d. Entwicklung von Einsatzprofilen der pastoralen Dienste e. Kinder- und Jugendpastoral in Zusammenarbeit der Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Haus der offenen Tür, Schulen) f. Entfaltung der Familienpastoral g. Verlebendigung der Sakramentenpastoral h. Förderung von Frauen- und Männerspiritualität i. Vernetzung der Caritas j. Gesellschaftsbezogene Stadtteilarbeit k. Pflege der eingegangenen Partnerschaften l. Ökumene und interreligiöse Aktivitäten m. Stärkung der Seniorenarbeit n. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit

2.2. Pastorale Schwerpunkte

Bereich: Gottesdienst In jeder Gemeinde gibt es eine sonntägliche Eucharistiefeier neben unterschiedlichen Gottesdienstangeboten an den Werktagen, die sich nach dem Kirchenjahr richten. Die Zeiten der Sonntagsgottesdienste werden im Pastoralverbund - jährlich wechselnd zu Beginn des Kirchenjahres - festgelegt. Die Entscheidung trifft der Pastoralverbundsrat. Die Vorabendmessen (samstags) sind ein zusätzliches Angebot. An Hochfesten wird die Vesper - das Abendgebet der Kirche – in St. Liborius festlich begangen. Das geistliche Leben der Gemeindemitglieder ist gemäß dem Leitbild besonders zu fördern. Die geprägten Zeiten sollen Zeiten des Gebetes sein und frei bleiben von Sitzungen. Der Mittwochabend sollte als geistlicher Schwerpunkttag besondere Formen geistlichen Lebens beinhalten. In den geprägten Zeiten findet ein Bußgottesdienst für den Pastoralverbund in einer der Kirchen statt. Monatlich findet eine Tauffeier im Pastoralverbund statt, sie ist festlich gestaltet und folgt einem festgelegten Plan. Am Patronatstag einer Kirche findet eine besondere Eucharistiefeier in der jeweiligen Kirche statt. Hochfeste und Herrenfeste werden im Laufe des Kirchenjahres gefeiert, wo es pastoral sinnvoll erscheint. Die Entscheidung liegt beim Leiter des Pastoralverbundes. Trauergottesdienste sollen mit den normalen Gemeindegottesdiensten an Werktagen verbunden werden. Auf Wunsch, wenn dies möglich ist, können gesonderte Feiern (Trauerfeiern an anderen Orten) stattfinden. Es sollte die Regel sein, dass für einen Verstorbenen die Eucharistie gefeiert wird. Monatlich soll es einen Gottesdienst geben in dem besonders der Verstorbenen namentlich gedacht wird. Familiengottesdienste werden kindgerecht durch entsprechende Familiengottesdienstkreise vorbereitet. Sie finden am 1., 2. u. 3. Sonntag wechselnd in jeder Kirche statt. Alle Eltern mit Kindern sollen regelmäßig die Möglichkeit der Teilnahme an einem Kindergottesdienst bekommen. Es ist wünschenswert, wenn das Angebot jeder Gemeinde von vielen angenommen wird. Kleinkindergottesdienste werden ca. sechsmal im Jahr in St. Martin stattfinden. Das stadtkirchliche Projekt „junge Kirche“ legt das gottesdienstliche Programm in eigener Verantwortung fest.

Bereich: Menschendienst Der Menschendienst - Caritas - ist die selbstlose Äußerung der Kirche in ihrer Hinwendung zu den Menschen. In Gesten der Liebe verkörpert die Caritas den heilenden Christus. In jeder Gemeinde findet sich ein Kreis ehrenamtlich tätiger Menschen (Caritaskonferenz, Vinzenzkonferenz; Gemeindedienst) die dieses Apostolat ausüben. Die konkreten Dienste werden in der Gemeinde besprochen und durchgeführt. Monatliche Treffen unterstützen die Arbeit. Im Pastoralverbund treffen sich die Vorstände einmal jährlich zum Arbeitskreis „Caritas“. Ein Mitglied dieses Arbeitskreises nimmt beratend an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil. Es ist eine pastorale Aufgabe möglichst viele Gemeindemitglieder als ausgewiesene Mitglieder der Caritas zu gewinnen, um die wichtige Apostolatsaufgabe ideell und auch finanziell zu stützen. Als Gemeinde nehmen wir die Dienste des Caritasverbandes auf Stadtebene, insbesondere die unterschiedlichen Beratungsdienste sowie pflegende Dienste, an. Die Sozialstationen in Körne und Brackel wirken im Pastoralverbund gemeindeübergreifend. Pfarrer und je ein Mitglied der pfarrlichen Gremien arbeiten im Beirat mit. Die Probleme gesellschaftlicher Veränderungen werden durch caritative Maßnahmen gemildert, können aber nicht grundsätzlich gelöst werden. Das Engagement, insbesondere der kath. Verbände, ist ein aktives Sicheinbringen in die gesellschaftlichen Verantwortungsbereiche. Die Bildungsangebote in den Gemeinden unterstützen eine werteorientierte Persönlichkeitsbildung und helfen bei der Entwicklung einer christlich begründeten Handlungskompetenz. Die Kindertageseinrichtungen im Pastoralverbund bedienen sich der fachlichen Unterstützung des Caritasverbandes. Die Pfarrgemeinden St. Liborius und St. Martin unterhalten in Kooperation mit dem Stadtjugendamt eine „Kleine Offene Tür“ als Angebot der Jugendarbeit.

Bereich: Verkündigung - Evangelisierung Der Bereich der Verkündigung ist das dritte Feld gemeindlich - kirchlichen Selbstverständnisses. Die Getauften sollen allezeit Zeugnis ihrer Hoffnung geben. Der Sakramentenkatechese kommt ein hoher Stellenwert zu. Im Dienst der Kirche wird der handelnde Christus sichtbar. In Anlehnung an die Vorgaben des Erzbischofs hat alle Verkündigung zugleich einen missionarischen Charakter. Es ist beabsichtigt neue Wege der Glaubensweitergabe zu gehen. Insbesondere das Konzept „Wege erwachsenen Glaubens“ kann hier hilfreich sein. Ein Team von Interessierten wird dieses Konzept aufbereiten und im Pastoralverbund verankern. Die Zahl der Erwachsenen, die wenig oder keine religiöse und kirchliche Erziehung erhalten haben, wächst. Eine bewusste und das Leben prägende Erfahrung mit Gott kennen sie nicht. Es sollen „Orte“ geschaffen werden, an denen sie Erfahrungen im Glauben machen können. Die katechetischen Elemente der Sakramentenvorbereitung berücksichtigen diesen Prozess.

- Taufkatechese - Eltern, die ihr Kind zur Taufe anmelden, sind vor der Taufe des Kindes zusammen mit den Paten zur Taufkatechese eingeladen. Die Taufkatechese findet gemeindeübergreifend am 2. Mittwochabend im Monat statt. Ein jeweiliger gemeinsamer Tauftermin erfolgt am dritten Sonntag im Monat (wechselnd in den Kirchen). Begründet kann nach den sonntäglichen Gottesdiensten die Taufe gespendet werden. Jährlich werden alle Taufeltern zu einem Segnungsgottesdienst mit ihren getauften Kindern eingeladen. Es besteht das Angebot Familienkreise zu bilden. Ein Kreis von Taufkatecheten (Arbeitskreis auf Ebene des Pastoralverbundes) besuchen nach der Taufe die Eltern zu Hause. Sie stellen die Aktivitäten der jeweiligen Gemeinde vor und überbringen eine Taufgabe im Namen der Gemeinde.

- Bußkatechese - Im Rahmen der Erstkommunionkatechese erfolgt die Hinführung der Kinder zum Sakrament der Versöhnung. Hierbei kommt der Gewissensbildung der Kinder ein besonderes Gewicht zu. Die Kinder werden gemeinschaftlich in ihrer Kirche zum Sakrament der Versöhnung geführt. Dieses Sakrament wird in der österlichen Bußzeit gespendet. In der österlichen Bußzeit wird eine gemeinschaftliche Bußfeier als „Feier der Umkehr“ im Pastoralverbund begangen. Dadurch soll der gemeinschaftliche Aspekt der Umkehr und der gegenseitigen Vergebung als Zuwendung zueinander zum Ausdruck kommen. Monatlich am 1. Freitag im Monat wird in St. Meinolfus eine feste Zeit angeboten, in der das Sakrament der Versöhnung gespendet wird.

- Eucharistiekatechese - Der christliche Jahreskreis führt wie ein „roter Faden“ durch die vorbereitende Eucharistiekatechese der Kinder (in der Regel mit neun Jahren) im dritten Schuljahr. Dies, nachdem der Seelsorgeunterricht im 2. Schuljahr in allen Grundschulen erteilt ist, der insbesondere das Kirchenjahr zum Inhalt hat. Erinnerungsfeste großer christlicher Persönlichkeiten (Heiligenfeste/ Patronatstage als Erinnerungstage an die Taufe/ Namenstag) verknüpfen sich mit dem christlichen Jahreskreis, denn in seinen Festzeiten wird das Leben, Wirken, Sterben und Auferstehen Jesu Christ feiernd erinnert. Schulgottesdienste begleiten die Kinder im Schulalltag (3. u. 4. Schuljahr) und fördern den praktischen Vollzug gottesdienstlichen Verhaltens. Einen besonderen Höhepunkt erfahren die Kinder in der Mitfeier der österlichen Tage: Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und Osternacht. Kindgerecht sollen sie an die Mitfeier herangeführt werden, ehe sie selbst feierlich zur Erstkommunion geführt werden. Die missionarische Dimension der Katechese wird durch thematische Elternkatechesen sichtbar, denn sie sind die ersten religiösen Erzieher der Kinder. Der 2. Ostersonntag (Sonntag der Barmherzigkeit/ Weißer Sonntag) ist in St. Liborius der Tag der feierlichen Erstkommunion. Der 3. Ostersonntag in St. Martin, der 4. Ostersonntag in St. Meinolfus. Im Anschluss an die feierliche Erstkommunion nehmen die Kinder an der sonntäglichen Eucharistiefeier ihrer Gemeinde teil. Sie haben die Möglichkeit an verbandlichen Gruppenstunden teilzunehmen bzw. den Ministrantendienst mitzutragen. Ein Familienausflug, die Teilnahme an einem Wochenende oder die Teilnahme an einer Kinderwallfahrt schließt die Erstunterweisung nach der feierlichen Einführung ab.

- Firmkatechese - Das Sakrament der Firmung können Jugendliche alle zwei Jahre im Pastoralverbund empfangen. Das Firmalter liegt bei sechzehn Jahren. Ein Arbeitskreis (Firmleitungsteam) entwickelt Konzept und Durchführung der katechetischen Einheiten im Pastoralverbund. Die Jugendlichen kennen sich gemeindebezogen und lernen jetzt auch die Jugendlichen der anderen Gemeinden kennen. Die Mobilität ermöglicht ein Zusammenkommen an jedem Ort des Pastoralverbundes. Ziel der Firmkatechese ist die bewusste Entscheidung der Jugendlichen als Christin oder Christ zu leben und das gemeindliche Leben mitzutragen. Ziel des theologischen Inhaltes ist es, ausgehend von der Chrisamsalbung der Taufe, die Besiegelung im Hl. Geist bei der Firmung als Initiation in das Christsein zu erfahren. Die Gefirmten haben Anteil am dreifachen Amt Christi, der König, Prophet und Priester ist. Mit der Feier der Firmung (Befestigung) sollen sie teilhaben an der Sendung Christi durch die Kirche. Gruppenspezifisch werden die Inhalte erarbeitet, bzw. in Projekten erfahren. Großgruppentreffen und katechetisch aufbereitete Formen der Feier von Gottesdiensten unterstützen diese Form der Katechese. Die Firmfeier selbst ist Auftakt verantwortlichen Lebens als gläubiger Christ. Jeder Gefirmte berichtet dem Bischof in der persönlichen Begegnung in welchem Bereich sich die junge Christin/der junge Christ engagieren will. Die gegebene Zusage wird der Gemeinde sichtbar gemacht.

- Berufungspastoral - Junge Menschen sollen durch Beispiel überzeugenden Christseins angehalten sein, darüber nachzudenken, in welcher Weise Gott sie anspricht zu einem Dienst in der Kirche. Angebote der Diözese sollen zielgerichtet weitergegeben werden. Die gegebenen Partnerschaften mit Gemeinden der einen Welt können hier eine besondere Rolle spielen. Als „Missionar auf Zeit“ oder einem „sozialen Jahr“ bietet sich die Möglichkeit eine besondere Aufgabe zu übernehmen. Einzelne Jugendliche, die über einen geistlichen Beruf nachdenken, soll die jeweilige Gemeinde ein Ort sein diese Berufung zu prüfen und reifen zu lassen.

- Ehekatechese - Junge Frauen und Männer, die sich das Sakrament der Ehe spenden wollen, sind eingeladen zur Vorbereitung auf dieses Sakrament, das sie sich vorrangig in ihrer Pfarrkirche spenden. Die Feier der Trauung ist Auftakt des ehelichen Lebens und versteht sich als Fest der Liebe, die sich in Gott fest macht. Drei Gespräche mit einem Seelsorger/ Traupriester/Pfarrer sind Voraussetzung der Vorbereitung. Ein erstes Gespräch dient der formalen Seite (Feststellung des „status liber“/der Freiheit). Ein zweites Gespräch klärt die Inhalte (Güter der Ehe/Gebet, Sakrament der Versöhnung/ Partnerschaft/ Regeln des Sprechens miteinander). Das dritte Gespräch bereitet die gottesdienstliche Feier vor. Auf Dekanatsebene wird zu einem Kurs der Vorbereitung eingeladen. Es ist das Bemühen die jungen Paare daran teilhaben zu lassen.

- Das Sakrament der Stärkung/Krankensalbung - Das Sakrament der Krankenstärkung wird jährlich in einer besonderen Feier gespendet. Dazu lädt die jeweilige Gemeinde zu einem besonderen Tag ein. Alle Christinnen und Christen, die das siebzigste Lebensjahr erreicht haben, werden dazu schriftlich eingeladen. Der Tag endet mit einem gemütlichen Beisammensein. Die Vorbereitung dieser gemeinschaftlichen Feier übernimmt die Caritaskonferenz / Gemeindedienst. In St. Meinolfus findet diese Feier alle zwei Jahre statt. Als Tag wird der Patronatstag gewählt. Seniorenheime im Pastoralverbund nehmen vielfältig ältere Gemeindemitglieder auf. Ihnen gilt die Fürsorge der Gemeindemitglieder (Besuchsdienst, Kommunionspendung, Gottesdienste). Im Vollzug schwerer Krankheit eines Gemeindemitgliedes soll ein Priester gerufen werden, der das Sakrament der Stärkung dem Kranken spendet. Die Krankenkommunion/Hauskommunion wird durch Kommunionhelfer monatlich nach Absprache ausgetragen. Dieser Dienst wird durch die Pfarrbüros organisiert. In Todesgefahr wird um Nachricht an einen der Priester gebeten. Das Sterbesakrament (Wegzehrung) ist die Eucharistie. Sie ist den Sterbenden zu reichen.

- Christliches Sterben/Umgang mit dem Tod - Drei Tage lag Jesus im Grab. In Anlehnung an diese Form ist die Erdbestattung der Toten nach drei Tagen die eigentlich christliche Form. Am Begräbnistag sollte des Verstorbenen in der gemeindlichen (im Pastoralverbund stattfindenden) Eucharistiefeier gedacht werden. Eine eigene Trauerfeier vor der Beerdigung eröffnet den Gang zum Grab und dient der Verabschiedung. In Veränderung der Trauerkultur ist die Urnenbeisetzung eine gängige Form der Bestattung. In jedem Fall ist die christliche Gemeinde der Ort aus der heraus der Tote beigesetzt wird. Eine reine Bestattung entspricht nicht gläubigem Verständnis. Eine Beisetzung, die das Verstreuen der Asche (Friedewald) kennt. Ist nicht christlich, denn sie macht den Toten „unkenntlich“. Die näheren Formsachen regeln Bestatter. Es sollte der Pfarrer durch die Angehörigen benachrichtigt werden. Ein Konzepthandbuch wird optionell und schwerpunkthaft Rahmenbedingungen, Orte und Ansprechpersonen benennen. Der Pastoralverbundsrat sorgt für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes und entwickelt dieses lebendig weiter. Arbeitskreise arbeiten auf Pastoralverbundsebene. Sachausschüsse der Pfarrgemeinderäte entwickeln örtliche Aufgaben.

(Dortmund, den 11.07.2010)

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