Elternrat
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- Erstellt am Donnerstag, 16. Januar 2014 00:01
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 24. September 2020 12:36
Der Elternrat setzt sich aus jeweils zwei gewählten Elternvertretern pro Gruppe zusammen, die in der jährlich stattfindenden Elternvollversammlung für die Dauer eines Kindergartenjahres gewählt werden. Ein Kindergartenjahr geht vom 1.8. eines Jahres bis zum 31.7. des folgenden Jahres.
Die Elternvertreter vertreten die Interessen der Eltern gegenüber den Mitarbeiterinnen der Einrichtung, sind Ansprechpartner bei Problemen und allen Belangen die die jeweiligen Gruppen betreffen.
Kindergartenrat = Rat der Tageseinrichtung
Der Kindergartenrat ist ein erweitertes Gremium, dem außer den gewählten Elternvertretern der drei Gruppen noch folgende Personen angehören:
- der Leiter des Pastoralverbundes (Pfarrer)
- die Leiterin der Einrichtung
- die Gruppenleiterin der Einrichtung
- eine, von der Gemeindeleitung beauftragte Person, die ihrerseits die Interessen der Gemeinde im Kindergartenrat vertritt und gleichermaßen als neutrale Person dem Gremium beratend zur Seite steht
Der Kindergartenrat hat Entscheidungsbefugnis in allen Fragen der Neuaufnahmen, legt Aufnahmekriterien fest, beschließt Ferienzeiten und Brückentage für die Einrichtung, plant und initiiert Feiern und Feste und ist als Gremium für ein verantwortliches Miteinander von Kindern, Eltern und Erzieherinnen zuständig.